Führerschein

Eine Übersicht aller Führerscheinklassen, die wir ausbilden!

Weitere Informationen erhaltet ihr hier!


Motorrad
Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)
Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie)

Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: keine


Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung, von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und

dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM


Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich

Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: AM, A1


Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW

Erwerb: direkt
Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,nur praktische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2