Eine Übersicht aller Führerscheinklassen, die wir ausbilden!
Weitere Informationen erhaltet ihr hier!
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)
Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH.
Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum;
bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse
(bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie)
Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: keine
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung, von nicht mehr als 11kW,
bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern
und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Erwerb: direkt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW,
bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich
Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: AM, A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW
Erwerb: direkt
Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,nur praktische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2