Führerschein

Eine Übersicht aller Führerscheinklassen, die wir ausbilden!

Weitere Informationen erhaltet ihr hier!


Auto
Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg,
die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse,
sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)

Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss: AM, L


Klasse B196

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196
(der neue A1, gültig nur innerhalb Deutschland)
Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klassen A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt


Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich

Erwerb: seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B
Mindestalter: 25 Jahre
Keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich


Klasse B96

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt

Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich

Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss: Keine


Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen,
sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt

Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss: Keine