Eine Übersicht aller Führerscheinklassen, die wir ausbilden!
Weitere Informationen erhaltet ihr hier!
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg,
die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse,
sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)
Erwerb: direkt
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss: AM, L
Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196
(der neue A1, gültig nur innerhalb Deutschland)
Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klassen A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW,
bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
Erwerb: seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B
Mindestalter: 25 Jahre
Keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich
Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen,
sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt
Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich
Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss: Keine
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen,
sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt
Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss: Keine